Verrechnungspreisberichtigungen erfolgen nach den DBA in der Regel umfassend auf der Grundlage des Fremdvergleichs sowohl für Lieferungen, Nutzungsüberlassungen und Leistungen. Dagegen ist strittig, ob Nutzungsüberlassungen und Leistungen auch unter § 6 Z 6 EStG fallen. Unterstellt man eine Einlage, dann kommt auch die Tauschregel des § 6 Z 14 EStG in Betracht, bzw im Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung ein fremdüblicher Verrechnungspreis.