Der Energiesteuervergütungsbetrag ist der Teil der tatsächlich entrichteten Energieabgaben, die den Nettoproduktionswert und einen Selbstbehalt übersteigen. Der Nettoproduktionswert errechnet sich auf Basis der Umsätze des Kalender- bzw Wirtschaftsjahres. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist der Nettoproduktionswert 1996 nur aus den Umsätzen der Monate Juni bis Dezember zu berechnen.