§ 25 AngG
§ 82 GewO
Für die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Entlassung hat die ohne Kontaktmöglichkeit verstreichende Urlaubszeit in der Regel außer Betracht zu bleiben. Verbleibt daher effektiv lediglich eine Säumnis des AG von einem halben Arbeitstag, wobei dem AN unmittelbar nach seinem Geständnis „Konsequenzen“ angedroht wurden, erfolgte die Entlassung rechtzeitig.