§ 18 Abs 6 HBG
Das tätliche und bedrohliche Verhalten des Ehegatten der Hausbesorgerin gegen die Mieter bildet einen Kündigungsgrund analog zu § 18 Abs 6 HBG.
OGH 25.09.1996, 9 Ob A 2177/96
§ 18 Abs 6 HBG
Das tätliche und bedrohliche Verhalten des Ehegatten der Hausbesorgerin gegen die Mieter bildet einen Kündigungsgrund analog zu § 18 Abs 6 HBG.
OGH 25.09.1996, 9 Ob A 2177/96