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Unvorsichtiger Umgang mit Strom

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 295 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 82 lit g Fall 3 GewO

Da die Rsp von einer taxativen Aufzählung der Entlassungsgründe im § 82 GewO ausgeht, kommt im Fall des unvorsichtigen Umganges mit Strom nur eine vorsichtige Analogie zu § 82 lit g GewO in Frage. Die analoge Anwendung des § 82 lit g Fall 3 GewO setzt grundsätzlich eine vorausgegangene Verwarnung voraus.

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