§ 27 Z 4 AngG
Der Rahmen des Weisungsrechts des AG ist aufgrund einer Interessenabwägung zu prüfen. Bei einer Betriebsverlegung ist insb die Verlängerung des täglichen Arbeitsweges des AN in Relation zu seiner täglichen Arbeitszeit zu berücksichtigen.
OGH 28.03.1996, 8 Ob A 2018/96