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Nichtbefolgung einer unzulässigen Anordnung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 291 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 82 lit f GewO

Die Pflichtwidrigkeit eines Dienstversäumnisses liegt vor, wenn der Arbeiter die vertragliche, kollektivvertragliche oder gesetzliche Arbeitszeit ohne einen die Pflichtwidrigkeit ausschließenden Rechtfertigungsgrund nicht einhält. Die Nichtbefolgung einer Anordnung von Arbeitsleistungen, die gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitrechtes verstößt, bildet keinen Entlassungsgrund.

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