§ 82 lit d GewO
1. Trotz taxativer Aufzählung der Entlassungsgründe in der GewO ist eine Analogie insoweit zulässig, als dadurch nicht der Grundgedanke der Norm ad absurdum geführt wird.
2. Wegen der bestehenden freundschaftlichen Beziehung der Geschäftsführerin zur Arbeiterin ist der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt, obwohl im konkreten Fall kein strafbares Verhalten der Arbeiterin vorlag.