§ 9a UWG
Das Ankündigen des Vorhangnähens ohne besondere Berechnung beim Kauf von Vorhängen im Gewerbe der Raumausstatter fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 9a Abs 2 Z 1 UWG.
OGH 09.07.1996, 4 Ob 2120/96k
§ 9a UWG
Das Ankündigen des Vorhangnähens ohne besondere Berechnung beim Kauf von Vorhängen im Gewerbe der Raumausstatter fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 9a Abs 2 Z 1 UWG.
OGH 09.07.1996, 4 Ob 2120/96k