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Verbraucherschutz versus VertragsfreiheitZu den Änderungen des § 6 KSchG durch die Novelle 1996

WirtschaftsrechtMichael WukoschitzRdW 1997, 264 Heft 5 v. 15.5.1997

Mit der KSchG-Novelle 1996 (BGBl I 1997/6) wurde (ua) in Umsetzung der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen1) der Katalog der nach § 6 KSchG unzulässigen Vertragsbestimmungen2)2) Auch als „Herzstück des KSchG“ bezeichnet (vgl Welser in Krejci, HBzKSchG, 333). teilweise umformuliert und erweitert. Mit dem neuen Abs 3 wurde eine spezielle Unklarheitenregel für Verbraucherverträge eingeführt. Diese Änderungen sollen im Folgenden kritisch erörtert werden.

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