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Amtswegige Löschung einer GmbH - weiterhin Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 179 Heft 3 v. 15.3.1997

§ 160 Abs 3 BAO
§ 18 FirmenbuchG

Gem § 160 Abs 3 BAO dürfen Löschungen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Privatstiftungen im Firmenbuch erst vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen zuständigen Finanzamtes vorliegt, dass der Löschung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen.

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