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Abgrenzung der gewerblichen Zimmervermietung von der nichtgewerblichen Ferienwohnungsvermietung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 176 Heft 3 v. 15.3.1997

§ 23 EStG, § 28 EStG

Die Verwaltungspraxis (Abschn 81 Abs 13 EStR 1984) betrachtet idR als gewerbliche Betätigung (Gewerbebetrieb)

das saisonale Zimmervermieten von mehr als 10 Betten mit Verabreichung des Frühstücks

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