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Muss der Betriebsgegenstand „überwiegen“?VwGH zur Wohnraumschaffung als Betriebsgegenstand

SteuerrechtRdW 1997, 155 Heft 3 v. 15.3.1997

Entgegen den Lohnsteuerrichtlinien genügt es für die Bauträgereigenschaft von Unternehmen iSv § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 2. Teilstrich, wenn die Schaffung von Wohnungseigentum einen unter mehreren Betriebsgegenständen bildet. Ein mit einem Bauträger im Sinne dieser Gesetzesstelle abgeschlossener Kaufvertrag erfüllt auch das Erfordernis von „mindestens achtjährig gebundenen Beträgen“.

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