Untersucht wird die Auslegung der Unverfallbarkeitsbestimmungen des Betriebspensionsgesetzes und deren Anwendung auf verschiedene Entgeltformen wie atypische Treueprämien und freiwillige Abfertigungen. Ein Schwerpunkt ist die Frage der Unverfallbarkeit bei pensionsbedingter Kündigung durch den AN.