Der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer Österreich kamen überein, dass die erweiterte Flexibilisierung der Arbeitszeit grundsätzlich kollektivvertraglich zu vereinbaren ist. Können sich die Kollektivvertragspartner nicht einigen, wird ein Vermittlungsausschuss eingerichtet. Damit ist der Weg frei für eine AZG-Novelle, durch die letztendlich mehr Varianten der Arbeitszeitflexibilisierung zugelassen werden sollen.