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Eigenkapitalersetzendes Darlehen eines atypischen stillen Gesellschafters - nichtige Vereinbarungen zu Lasten des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 130 Heft 3 v. 15.3.1997

§ 74 GmbHG
§ 1 IESG

Die Grundsätze des eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens sind auch auf den stillen Gesellschafter, der am „Gesellschaftsvermögen“ beteiligt ist, anzuwenden.

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