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Schriftlichkeitsgebot nach CMR ist durch Telefax gewahrt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 76 Heft 2 v. 15.2.1997

Art 30 CMR
§ 886 ABGB

Im Anwendungsbereich der CMR ist das Schriftlichkeitsgebot im Gegensatz zur Bestimmung des § 886 ABGB nicht im Sinne von „Unterschriftlichkeit“ zu verstehen. Die Übermittlung von Erklärungen durch Telefax genügt daher dem Formerfordernis.

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