§ 30 EStG
Die Spekulationsfrist beginnt mit der Anschaffung des Grundstückes durch die GmbH. Die Umwandlung der GmbH auf den Alleingesellschafter lässt die Frist im Hinblick auf die handels- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge nicht neu zu laufen beginnen. Die Dauer des Besitzes der Anteile an der umgewandelten Gesellschaft spielt keine Rolle (BMF 19. 7. 1995, SWK A 668). Auch eine nachfolgende Entnahme des Grundstücks aus dem Einzelunternehmen ist nicht als Anschaffung anzusehen.