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Keine Buchwertfortführung bei Realteilung einer real überschuldeten OHG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 110 Heft 2 v. 15.2.1997

§ 24 EStG
Art V UmgrStG

Nach § 24 Abs 7 EStG 1988 ist ein Veräußerungsgewinn nicht zu ermitteln, soweit das UmgrStG eine Buchwertfortführung vorsieht. Fällt die gesellschaftsvertragliche Übertragung von (Teil)Betrieben oder Mitunternehmeranteilen nicht unter Art V, sind die stillen Reserven einschließlich eines Firmenwertes aufzudecken und zu versteuern (Veräußerungsgewinn).

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