SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 109 Heft 2 v. 15.2.1997
Im Rahmen der Überschussrechnung müssen Vorauszahlungen von Mietkosten gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr (§ 19 Abs 3 EStG 1988).
Sachverhalt der Anfrage