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Kurzparkzone: Doppelte Strafe bei Zweitagesparken

SteuerrechtRdW 1997, 50 Heft 1 v. 15.1.1997

Ein Fahrzeuglenker stellte sein Fahrzeug vormittags in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ab und beließ es bis zum Nachmittag des nächsten Tages dort, ohne die Parkometerabgabe zu entrichten. Gegen die zweifache Bestrafung brachte er vor, es handle sich um ein fortgesetztes Delikt.

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