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Verschärfung der Finanzstrafe auch wegen Kriminalvergehen

SteuerrechtRdW 1997, 49 Heft 1 v. 15.1.1997

Strafverschärfend für eine Finanzstrafe wirkt auch ein Vermögensdelikt nach dem Strafgesetzbuch.

Im Finanzstrafverfahren ging es um Schmuggel von Zigaretten und Abgabenhehlerei mit einem Hinterziehungsbetrag von mehreren hunderttausend Schilling. Bekämpft wurde unter anderem die Strafverschärfung wegen Vorstrafen aus Vermögensdelikten.

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