vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Kündigungsanfechtung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 33 Heft 1 v. 15.1.1997

§ 105 ArbVG
§ 146 ZPO

1. Die Frist für die gerichtliche Anfechtung der Kündigung nach § 105 Abs 3 ArbVG ist eine prozessuale Frist. Daher steht bei Fristversäumnis der Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Verfügung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!