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Insolvenzausfallgeld -- arbeitnehmerähnliche Person

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 30 Heft 1 v. 15.1.1997

§ 51 Abs 3 Z 2 ASGG
§ 2 Z 3 IESG

Das IESG gilt auch für arbeitnehmerähnliche Personen. Liegt aber ein eigener, organisatorisch vom Gemeinschuldner völlig getrennter Betrieb vor und ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit nicht besonders ausgeprägt, trifft die Arbeitnehmerähnlichkeit nicht zu.

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