§ 1151 Abs 1 ABGB
Das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit unterscheidet den freien Dienstvertrag vom Arbeitsvertrag.
OGH 20.12.1995, 9 Ob A 189/95
§ 1151 Abs 1 ABGB
Das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit unterscheidet den freien Dienstvertrag vom Arbeitsvertrag.
OGH 20.12.1995, 9 Ob A 189/95