§ 23 EStG
Der Sachverhalt des Anfragefalles - Erwerb eines Grundstücks, Abbruch des nicht mehr sanierungsfähigen Gebäudes und Bau eines Wohnhauses mit 5 Einheiten zur Vermietung; Veräußerung von 2-3 Einheiten aus finanziellen Gründen - dürfte noch in den Rahmen der Vermögensverwaltung fallen, wenn es sich um einen einmaligen Vorgang handelt. So wurde die einmalige Errichtung eines Gebäudes mit neun Garconnieren und ihr kurzfristiger Abverkauf nicht als gewerbliche Tätigkeit beurteilt (VwGH 30. 9. 1980, 317, 529/80). Eine gewerbliche Tätigkeit wäre erst das nachhaltige (planmäßige) Errichten und Veräußern von Gebäuden bzw Wohnungen (VwGH 7. 11. 1978, 2085, 2139/78).