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80/20%-Regel gilt nicht für (nachhaltige) Änderung einer bereits vorliegenden Mischnutzung eines Gebäudes

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 766 Heft 12 v. 15.12.1997

§ 4 Abs 1 EStG

Ist ein im Alleineigentum stehendes Gebäude iS der 80/20%-Regel teils Betriebsvermögen und teils Privatvermögen, bewirkt eine innerhalb des 20/80%-Rahmens stattfindende nachhaltige Nutzungsänderung idR entweder eine Entnahme oder Einlage.

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