Die Lieferung von Büchern und Skripten im Rahmen eines Fahrschulunterrichtes begründet nach Auffassung des VwGH eine unselbständige Nebenleistung zum Unterricht. Die Entscheidung des VwGH erging allerdings zum UStG 1972 und könnte überholt sein; die EuGH-Rechtsprechung zur Nebenleistung spricht gegen die Auslegung des VwGH.