Das BMF hat angekündigt, bei Unternehmenssanierungen in berücksichtigungswürdigen Fällen anstelle der bisherigen Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne Abgabennachsicht zu gewähren.
Das BMF hat angekündigt, bei Unternehmenssanierungen in berücksichtigungswürdigen Fällen anstelle der bisherigen Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne Abgabennachsicht zu gewähren.