§ 242 BGB
§ 1 KSchG
Ein AN handelt rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn er sich nachträglich darauf beruft, AN gewesen zu sein, obwohl er als freier Mitarbeiter tätig sein wollte und sich jahrelang allen Versuchen des AG widersetzt hat, zu ihm in ein Arbeitsverhältnis zu treten.