Bis 1. 1. 1998 muss die EU-Datenbankrichtlinie umgesetzt werden. Eine entsprechende Regierungsvorlage wurde Anfang Oktober dem Parlament zugeleitet. Geschützt werden elektronische (computergestützte) und nichtelektronische Datenbanken als Datenbankwerke im Sinne § 6 UrhG . Daneben findet ein Investitionsschutz für Datenbanken neuer Art ins Urheberrecht Einzug.