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Anrechnungshöchstbetrag bei ausländischen Steuern

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1997, 704 Heft 11 v. 15.11.1997

Art 23 Abs 3 lit a DBA-Italien

Auch im Falle des Zusammentreffens ausländischer positiver gewerblicher Einkünfte mit negativen inländischen gewerblichen Einkünften darf nicht vorrangig ein Verlustausgleich zwischen diesen Einkünften vorgenommen werden. Es gilt vielmehr auch in diesem Fall bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages die Formel Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen.

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