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Sterbegeld der Rechtsanwaltskammer - Einkünfte aus selbständiger Arbeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1997, 704 Heft 11 v. 15.11.1997

§ 22 Z 4 EStG, § 67 Abs 6 EStG

1. Einkünfte iSd § 22 Z 4 EStG 1988 liegen auch dann vor, wenn der Tatbestand des § 22 Z 1 EStG 1988 nicht erfüllt ist. Der Empfänger der Einkünfte muss daher in seiner Person keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

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