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Vorenthalten einer vereinbarten Zulage als Austrittsgrund

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 685 Heft 11 v. 15.11.1997

§ 26 Z 2 AngG
§ 863 ABGB

1. Damit ein bestimmtes Verhalten als eine die Rechtslage gestaltende Willenserklärung mit Bindungswirkung zu beurteilen ist, darf kein vernünftiger Grund übrig sein daran zu zweifeln, dass der Wille, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen, vorliegt.

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