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Liebhaberei: Keine Unterscheidung zwischen „kleiner“ und „großer“ Vermietung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1996, 455

§ 2 EStG 1988 (1972)
§ 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972
§ 2 Abs 3 LVO

1. Eine Einkunftsquelle liegt nur vor, wenn nach der ausgeübten Art der Betätigung ein positives steuerliches Gesamtergebnis innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erzielbar ist.

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