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Ergänzende Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 453 Heft 9 v. 15.9.1996

§ 5 EStG, § 4 Abs 2 EStG
§ 203 Abs 3 neu HGB

Das Bundesministerium für Finanzen schließt sich der in der Literatur vertretenen Auffassung betreffend die ergänzende Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG an. Im Falle des Fehlens eigenständiger steuerrechtlicher Vorschriften kommen demnach handelsrechtlichen Vorschriften maßgebende Bedeutung zu (vgl Quantschnigg /Schuch. Einkommensteuer-Handbuch2, Anm 19 zu§ 5).

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