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Vorsteuerberichtigung aus Großreparaturen EG-widrig

SteuerrechtErich NovacekRdW 1996, 449 Heft 9 v. 15.9.1996

Nach der 6. EG-Richtlinie ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung des Verwendungszwecks nur bei „Investitionsgütern“ vorgesehen. Eine Großreparatur ist aber auch nach der Rechtsprechung des EuGH kein Investitionsgut. § 12 Abs 10 UStG ist daher EG-widrig.

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