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Übertragung stiller Reserven auf Ausleihungen und obligationenähnliche Genussrechte

SteuerrechtRdW 1996, 439 Heft 9 v. 15.9.1996

Eine Übertragung stiller Reserven auf Beteiligungen und Forderungswertpapiere ist nach dem StrukturanpassungsG 1996 nicht mehr zulässig. Ausleihungen und obligationenähnliche Genussrechte fallen allerdings nicht unter die Ausschlussklausel.

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