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Anforderungen an eine Forderungsanmeldung; abgetretene Forderungen im Konkurs

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 411 Heft 9 v. 15.9.1996

§ 1 KO, § 19 KO, § 20 KO, § 81 KO, § 103 Abs 1 KO, § 110 KO
§ 226 ZPO
§ 1422 ABGB

In der Forderungsanmeldung muss der Rechtstitel und der darauf entfallende Betrag angegeben werden; werden mehrere Forderungen angemeldet, so sind die Beträge der einzelnen Forderungen ebenso wie die für die einzelnen Forderungen anspruchsbegründenden Tatsachen anzuführen.

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