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Verlust der Prozessfähigkeit des Gemeinschuldners

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 363 Heft 8 v. 15.8.1996

§ 1 ZPO, § 35 ZPO, § 477 Abs 1 Z 5 ZPO
§ 6 KO, § 171 KO

Die Prozessunfähigkeit des Gemeinschuldners kann nur mit Wirkung ex nunc geltend gemacht werden.

OGH 30.11.1995, 8 Ob 37/95

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