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Zum Umfang des Schadenersatzes in den Lohnfortzahlungsfällen

WirtschaftsrechtG. IroRdW 1996, 297 Heft 7 v. 15.7.1996

In Fortführung seiner Grundsatzentscheidung zu den Schadenersatzansprüchen des Dienstgebers in den Lohnfortzahlungsfällen (RdW 1994, 243) hat der OGH nunmehr ausgesprochen, dass der Schädiger zwar für den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, nicht aber für die auf den fortgezahlten Lohn entfallenden Anteile an der Lohnsummensteuer, den Dienstgeberbeiträgen zum Familienbeihilfenausgleichsfonds und der Kammerumlage haftet.

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