I. Die geänderten Bestimmungen des ASVG und des EStG 1988
Art 34 des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl 1996/201, bringt einschneidende Änderungen im ASVG, ua unterliegen gem § 4 Abs 3 Z 12 ASVG der Vollversicherung nunmehr auch Personen, die auf Grund einer oder mehrerer vertraglicher Vereinbarungen dienstnehmerähnlich für einen Auftraggeber im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, seiner Gewerbeberechtigung, seiner beruflichen Befugnis (Unternehmen, Betrieb etc) oder seines statutenmäßigen Wirkungsbereiches (...) beschäftigt sind, (...).