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Die Aufnahme freier Dienstverträge und dienstnehmerähnlich beschäftiger Personen in das ASVG

StrukturanpassungsgesetzChristoph KleinRdW 1996, 230 Heft 5 v. 15.5.1996

I. Einleitung

Im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996, das bekanntermassen unter anderem den Beitrag der Sozialpolitik zur Budgetsanierung der Jahre 1996 und 1997 sicherstellen soll, hat der Nationalrat am 18. April 1996 die Aufnahme zweier weiterer Personengruppen in die (Voll-)Versicherung gem § 4 ASVG beschlossen. Schon im Vorfeld der Gesetzgebung hat diese Maßnahme in der medialen Arena und jener des politischen Lobbyismus1)1) Vgl insbesondere zur in letzter Minute aufgenommenen Ausnahme für Zeitungskolporteure Odehnal/Staudinger, Kniefall vor Dichand, Falter 1996, Nr 16, 8. beträchtlichen Staub aufgewirbelt; bedenkt man, dass hier eine sicherlich in die Zigtausende gehende Anzahl von Personen, die bisher nicht versicherungspflichtigen entgeltlichen Erwerbstätigkeiten nachgehen, für diese Tätigkeiten mit einem Schlag der gesetzlichen Pflichtversicherung - mit ähnlichen Beitragssätzen wie für reguläre Arbeitsverträge - unterstellt werden, ist diese Aufregung nicht erstaunlich. Die weitgehenden Auswirkungen der gesetzlichen Regelung - die Schaffung von Versicherungsschutz, aber freilich auch die korrelierende Beitragspflicht - rechtfertigen trotz der dadurch bedingten mangelnden Tiefe2)2) Insbesondere war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine umfassende Auseinandersetzung mit Lehre und Judikatur nicht möglich. Die wenigen Verweise wurden - um auch der praktischen Anwendung der neuen Bestimmungen in der Wirtschaft entgegenzukommen - unter besonderer Berücksichtigung der Zugänglichkeit (vor allem: gebräuchliche Kommentare) und des Umfangs der Weiterverweisungen ausgewählt. eine möglichst rasche Auseinandersetzung mit diesem Schritt des Gesetzgebers, um die betroffenen Kreise zu informieren und der Rechtspraxis eine erste Sichtung und Beurteilung der auftretenden rechtsdogmatischen Probleme zu bieten.

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