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Lodenmantel keine typische Berufskleidung eines Försters

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1996, 229 Heft 5 v. 15.5.1996

§ 16 EStG

Ein seinem Charakter nach zur bürgerlichen Kleidung gehörendes Kleidungsstück (hier: Lodenmantel) wird nicht dadurch zur typischen Berufskleidung, dass es nach der Dienstanweisung des Arbeitgebers zur Dienstbekleidung zählt und mit einem Dienstabzeichen versehen ist.

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