Wäre eine Getränkesteuer von Brausetabletten zulässig? - Wohl schwerlich vorstellbar, denn das FAG lässt eine Getränkesteuer nur von „Getränken“ zu; als „Getränke“ gelten nur trinkfertige Getränke. Unter diesem Gesichtspunkt dürften aber auch Sirupe oder hochprozentige, zur Verdünnung bestimmte alkoholische Getränke nicht der Getränkesteuer unterliegen.