Der Klientenstock gilt als Teilbetrieb eines Wirtschaftstreuhänders - er kann daher auch Gegenstand einer Einbringung oder Spaltung iSd UmgrStG sein.
Der Klientenstock gilt als Teilbetrieb eines Wirtschaftstreuhänders - er kann daher auch Gegenstand einer Einbringung oder Spaltung iSd UmgrStG sein.