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Abfertigungshöhe bei vorzeitigem Austritt gem § 25 KO

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 217 Heft 5 v. 15.5.1996

§ 23 AngG, § 29 AngG
§ 25 KO

Der Masseverwalter ist gem § 25 Abs 1 KO berechtigt, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung als auch der Abfertigung ist dieser (fiktive) Kündigungstermin zugrundezulegen.

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