§ 871 ABGB, § 875 ABGB, § 901 ABGB
Der Verhandlungsgehilfe ist nicht Dritter iSd § 875 ABGB. Der Finanzierer muss auch dann eine Anfechtung des Kreditvertrages hinnehmen, wenn er von der durch die Verhandlungsgehilfen bewirkten Täuschung, Drohung oder Irreführung nichts wusste.