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Die „Spanische Reitschule“ - höchstgerichtlicher Todesstoss für das Merchandising?

WirtschaftsrechtMeinhard CiresaRdW 1996, 193 Heft 5 v. 15.5.1996

Die Praxis des Merchandising

In den letzten Jahren war ein weltweiter Trend zu beobachten, bekannte Symbole, Namen von realen oder fiktiven Personen oder Institutionen oder urheberrechtliche Schöpfungen (Kennzeichen iwS) zur Förderung des Absatzes von branchenfremden Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Hiefür hat sich - auch im deutschen Sprachraum - der Begriff „Character Merchandising“ oder einfach nur „Merchandising“ etabliert, womit Vereinbarungen bezeichnet werden, deren gemeinsames wesentliches Merkmal darin besteht, die hiebei verwendeten Kennzeichen iwS nicht als (betriebliche) Herkunftsangabe iS der markenrechtlichen Vorschriften zu gebrauchen. Ganz im Gegenteil: Merchandising bezweckt einen Imagetransfer ( Schaeffer, Ausnutzung von bekannten Kennzeichen durch Branchenfremde, GRUR 1988, 509 [513]) zugunsten von Produkten, die dem Nachfrager keine oder eine kaum ausgeprägte Identifikationsmöglichkeit bieten und mit denen er idR gerade keine bestimmte Herkunftsvorstellung verbindet.

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