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Verspätete Entlassungserklärung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 181 Heft 4 v. 15.4.1996

§ 27 AngG

Der AG kann eine Entlassung wegen weisungswidrigen Verhaltens nicht erst nach 2--3 Monaten aussprechen, da dann sein Entlassungsrecht wegen Verletzung der ihn als AG treffenden Aufgriffsobliegenheit zum unverzüglichen Ausspruch der Entlassung erloschen ist.

OGH 28.06.1995, 9 Ob A 64/95 (OLG Graz 19. 12. 1994, 7 Ra 63/94; LGZS Graz 14. 3. 1994, 33 Cga 158/93)

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